Deutscher Club Champion PPCD

 

Vergabebestimmungen:

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Offenen, Zwischen-und Championklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate.
Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten erhalten das CAC. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Die Vergabe der  Anwartschaften darf nur auf Termin Geschützen Rassehundeausstellungen vorgenommen werden, die vom PPCD betreut werden. Anwartschaften von Kollegialvereinen im VDH finden keine Berücksichtigung.

CAC Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CAC-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CAC bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CAC-Hund an diesem Ausstellungstag bereits die Bedingungen zur Erlangung des Titels „Deutscher Champion PPCD“ erfüllt hat.
2 Reserve CAC werden zu einer vollen Anwartschaft aufgewertet.

Titel:
Der Titel „Deutscher Champion PPCD“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für vier Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion PPCD“ vorgeschlagen wurden (die 4 Anwartschaften müssen bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein, wobei der Hund mit „vorzüglich“ bewertet worden sein muss). Der Titel „Deutscher Champion PPCD“  kann nur einmal an einen Hund verliehen werden